„Erfahrungen teilen.- Wissen hält gesund. Wer sich regelmäßig austauscht, kann sicher und gesund miteinander arbeiten.“ (Kalender BG RCI 2019)
Sie sind auf der Suche nach Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen?
- Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatzgemäß TRGS 526
- Gefährdungsbeurteilung beim Umgang und der Lagerung von Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung)
- Erstellung eines Gefahrstoffkatasters TRGS 400
- Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Biostoffen, bei gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten (Biostoffverordnung, TRBA 100)
- Erstellung von Betriebsanweisungen und Ermittlung von Prüfzeiträumen
Meine Leistung - Ihr Gewinn bei der Umsetzung des ArbSchG
- Durchführung nachhaltiger Unterweisungen mit Wirksamkeitsprüfungen
- Aufnahme von Unfällen und Beinah-Unfällen
- Umsetzung grundlegender Maßnahmen zum Brand-/ Explosionsschutzes
- Probenahme und Ermittlung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz
- Aufbau eines soliden Arbeitsschutzmanagementes unter Mitarbeiterbeteiligung und Beratung zu Gesundheitsvorsorge im Betrieb